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Ausschüsse & Rat

Rat

Haupt-, Finanz und Personalausschuss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss nimmt die ihm nach der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben wahr.

Der Ausschuss entscheidet insbesondere über

  • sämtliche Angelegenheiten, deren wertmäßige Höhe 100.000,00 € für ein Vorhaben nicht übersteigen, sofern nicht andere Ausschüsse zuständig sind,
  • Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Zuständigkeit eines Ausschusses,
  • Angelegenheiten, in denen mehrere Ausschüsse nicht zu einem übereinstimmenden Beschluss gekommen sind. Für den Fall, dass der Hauptausschuss betroffen ist, entscheidet der Rat, 
  • Personalangelegenheiten gem. § 21 Abs. 4 der Hauptsatzung,
  • Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen nach der Dienstanweisung in der jeweils gültigen Fassung,
  • Vergabe von Aufträgen über die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für den Baubetriebshof, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.

Der Ausschuss berät vor

  • sämtliche Angelegenheiten, die durch den Rat zu entscheiden sind, sofern nicht für die Vorberatung ein Fachausschuss zuständig ist,
  • alle Anträge und Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen, soweit im Haushaltsplan dafür keine Mittel bereitstehen,
  • die Mitgliedschaft zu Vereinen und kommunalen Verbänden.

Der Ausschuss ist zuständig für Maßnahmen, die dem Bereich der öffentliche Sicherheit und Ordnung zuzuordnen sind, wie z. B. die Kriminalprävention.

Rechnungsprüfungsausschuss

Für die Angelegenheiten der Rechnungsprüfung besteht gem. § 57 Abs. 2 GO NRW ein Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist nach den Regelungen der GO NRW ein Pflichtausschuss. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmen sich nach der GO NRW sowie die ihm gegebenenfalls durch Satzung oder durch sonstigen Beschluss des Rates zugewiesenen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse.

Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Städetpartnerschaft

Der Ausschuss entscheidet über

  • die Vergabe von Mitteln zur Förderung kultureller Vereine, Chöre und Initiativgruppen, soweit keine Entscheidung nach den Richtlinien der Gemeinde herbeigeführt werden kann. Der Ausschuss ist über die Mittelvergabe zu informieren.
  • Förderungsmaßnahmen einschl. der Beschaffung geeigneter Räumlichkeiten für die Jugendarbeit in Holzwickeder Organisationen und Vereinigungen, mit Ausnahme der Jugendarbeit der Parteien und soweit nicht spezielle Zielsetzungen der Jugendarbeit bereits durch andere Ausschüsse gefördert werden, z. B. Sportjugend. In Wahrnehmung dieser Aufgaben gilt der Arbeit des Ortsjugendringes als dem angestrebten Forum aller Holzwickeder Jugendverbände die besondere Unterstützung durch den Ausschuss,
  • Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen der offenen Jugendarbeit, soweit die Jugendverbände und der Ortsjugendring diese Aufgabe nicht in ausreichende Maße wahrnehmen können,
  • Maßnahmen und Einrichtungen im Rahmen der Familien-, Alten- und Behindertenhilfe,
  • Maßnahmen im Bereich der offenen Altenhilfe, die dem Ziel dienen, alten Menschen Hilfe zur Lebensgestaltung und Anregung zur geistigen Aktivität zu geben, insbesondere
    • Bildungs-, Freizeit- und sonstige kulturelle Angebote aufzustellen
    • Gruppenaktivitäten zu fördern,
  • die Verwendung der Mittel zur Förderung von Projekten in Entwicklungsländern,
  • Neuplanung und Umgestaltung von Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie die daraus resultierenden Auftragsvergaben, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Die Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit sind nach Absprache mit dem für Holzwickede zuständigen Kreisjugendpfleger durchzuführen.
  • die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Seniorenarbeit, soweit keine Entscheidung nach den Richtlinien der Gemeinde herbeigeführt werden kann. Der Ausschuss ist über die Mittelvergabe zu informieren.

Der Ausschuss ist zuständig für alle Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Gleichstellung.

Wahlprüfungsausschuss

Der Ausschuss bereitet Ratsbeschlüsse über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl vor.

Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren und Gleichstellung

Der Ausschuss entscheidet über

  • die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Jugendarbeit, soweit keine Entscheidung nach den Richtlinien der Gemeinde herbeigeführt werden kann. Der Ausschuss ist über die Mittelvergabe zu informieren.
  • Förderungsmaßnahmen einschl. der Beschaffung geeigneter Räumlichkeiten für die Jugendarbeit in Holzwickeder Organisationen und Vereinigungen, mit Ausnahme der Jugendarbeit der Parteien und soweit nicht spezielle Zielsetzungen der Jugendarbeit bereits durch andere Ausschüsse gefördert werden, z. B. Sportjugend. In Wahrnehmung dieser Aufgaben gilt der Arbeit des Ortsjugendringes als dem angestrebten Forum aller Holzwickeder Jugendverbände die besondere Unterstützung durch den Ausschuss,
  • Planung und Durchführung eigener Veranstaltungen der offenen Jugendarbeit, soweit die Jugendverbände und der Ortsjugendring diese Aufgabe nicht in ausreichende Maße wahrnehmen können,
  • Maßnahmen und Einrichtungen im Rahmen der Familien-, Alten- und Behindertenhilfe,
  • Maßnahmen im Bereich der offenen Altenhilfe, die dem Ziel dienen, alten Menschen Hilfe zur Lebensgestaltung und Anregung zur geistigen Aktivität zu geben, insbesondere
    • Bildungs-, Freizeit- und sonstige kulturelle Angebote aufzustellen
    • Gruppenaktivitäten zu fördern,
  • die Verwendung der Mittel zur Förderung von Projekten in Entwicklungsländern,
  • Neuplanung und Umgestaltung von Kinderspiel- und Bolzplätzen sowie die daraus resultierenden Auftragsvergaben, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Die Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit sind nach Absprache mit dem für Holzwickede zuständigen Kreisjugendpfleger durchzuführen.
  • die Vergabe von Mitteln zur Förderung der Seniorenarbeit, soweit keine Entscheidung nach den Richtlinien der Gemeinde herbeigeführt werden kann. Der Ausschuss ist über die Mittelvergabe zu informieren.

Der Ausschuss ist zuständig für alle Maßnahmen und Einrichtungen zur Förderung der Gleichstellung.

Planungs- und Bauausschuss

Der Ausschuss entscheidet über

  • Auftragsvergaben bis zu einer Höhe von 250.000,00 € im Einzelfall im Rahmen seiner Aufgaben. Im Rahmen des anstehenden Projektes “Neubau eines Feuerwehrgerätehauses” wird der Planungs- und Bauausschuss ermächtigt, Auftragsvergaben über die v. g. Summe hinausgehend zu entscheiden,
  • die Vergabe der Aufträge zur Ausführung der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie die Vergabe der Aufträge zur Ausführung der Unterhaltung der Hoch- und Tiefbauanlagen einschl. des Friedhofes, sofern es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
  • Vergabe von Aufträgen über die Einrichtung öffentlicher Gebäude und Anlagen, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Ausschüsse bzw. der Verwaltung gegeben ist,
  • Straßenbe- und -umbenennungen,
  • die Vergabe von Mitteln zur Pflege von Denkmälern, soweit keine Entscheidung nach den Richtlinien der Gemeinde herbeigeführt werden kann. Der Ausschuss ist über die Mittelvergabe zu informieren.
  • Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz.
  • die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem Baugesetzbuch in den Fällen des § 31 BauGB und bei allen Neubaumaßnahmen – außer Nebenanlagen – im Beurteilungsbereich nach den §§ 34 (raumbedeutsame Maßnahmen) und 35 BauGB, wobei für Genehmigungen oder andere Zulassungen nach § 35 BauGB, die zu Eingriffen i.S.d. § 4 LG führen oder führen können, das Einvernehmen des Umweltausschusses erforderlich ist,
  • Vorhaben der Infrastruktur einschl. Planungen der Abwasserbeseitigung,
  • Art und Weise der Beteiligung der Bürger gem. § 3 BauGB,
  • Antrag der Gemeinde nach § 15 BauGB- Zurückstellung von Baugesuchen -,
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 14 Abs. 2 BauGB, um eine Ausnahme von einer Veränderungssperre zuzulassen, wenn die Planungsziele tangiert werden,
  • örtliche Bauvorschriften nach § 86 BauO NRW,
  • Anlegung von Wander- und Radwanderwegen.

Der Ausschuss ist zuständig für

  • die Aufstellung und Fortführung eines Gemeindeentwicklungsplanes,
  • die Vorberatung aller Maßnahmen und Planungen in den Bereichen der Landes-, Regional- und Gemeindeplanung, Gemeindeentwicklungsplanung (Koordinierung),
  • Aufstellung und Änderung der Entwicklungs-, Bauleit- und Verkehrsplanung (einschl. der Wander- und Radwanderwege) sowie für Planungen der Infrastruktur einschl. Abwasserbeseitigungsmaßnahmen und Regulierung von Niederschlagswasser,
  • die Vorberatung von Erschließungsverträgen,
  • die Übernahme und Widmung von Erschließungsanlagen,
  • die Aufstellung und Fortführung von Lärmaktionsplänen.

Der Ausschuss ist zu beteiligen an Umweltprüfungsverfahren (Bundesimmissionsschutzgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Altlastenangelegenheiten etc.), bei allen Veränderungen der Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsstrukturen.

Umweltausschuss

Der Ausschuss entscheidet über:

  • Erhalt des Freiraumes,
  • naturnahe Unterhaltung und Gestaltung der Wasserläufe,
  • Wohnumfeldverbesserung,
  • Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallbeseitigung,
  • Überwachung und Überprüfung von Altlasten,
  • Planung und Durchführung der Umwelttage,
  • die Verbesserung von Grün- und Freiflächen, insbesondere die naturnahe Gestaltung,
  • Forstangelegenheiten,
  • Maßnahmen zur Stärkung umweltbewussten Verhaltens,
  • die Verleihung des Umweltpreises.
  • die Realisierung eines Klimaschutzkonzeptes, das alle gesellschaftlichen Gruppen einbezieht.

Der Ausschuss ist zuständig für

  • die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes mit dem Ziel der Sicherung der Lebensqualität.
  • die Einhaltung der gesetzlichen Klimaschutzziele.

Der Ausschuss ist vorab zu beteiligen bei

  • allen Entscheidungen zu § 4 LG NRW (Eingriffsregelung) im Wege der Erteilung des Einvernehmens,
  • den ökologisch bedeutsamen Planungen,
  • Lärm- und Immissionsschutzmaßnahmen und der Aufstellung und Fortführung von Lärmaktionsplänen,
  • bei Grundstücksangelegenheiten für Zwecke des Natur- und Landschaftsschutzes.

Verkehrsausschuss

Der Ausschuss entscheidet über

  • Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • Regelung des örtlichen Verkehrs,
  • Sicherung der Schulwege und des allgemeinen Fußgängerverkehrs.

Der Ausschuss ist zu beteiligen

  • bei allen Planungsmaßnahmen zur örtlichen Verkehrslenkung,
  • bei Neutrassierungen und örtlichen Straßenneubauten sowie bei Rad- und Wanderwegen.

Betriebsausschuss

Der Ausschuss entscheidet über die ihm durch Gesetz, Verordnung oder die Betriebssatzung zugewiesenen Aufgaben.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Demografie

Der Ausschuss ist zuständig für die Förderung der Wirtschaftsentwicklung der Gemeinde Holzwickede.

Im Rahmen dieser Zielsetzung ist er vorberatend tätig für

  • Flächenvorsorge und Standortplanung,
  • Sicherung und Entwicklung der ortsansässigen Betriebe (Bestandspflege durch Intensivierung der Kontakte zu den Unternehmen),
  • Förderung der Schaffung neuer Betriebe und Arbeitsplätze, Bestandssicherung durch Betriebsverlagerungen,
  • Verbesserung der Ausbildungsplatz- und Arbeitsmarktchancen,
  • Innovations- und Technologieförderung,
  • die Belange der Wirtschaft im Rahmen der Bauleitplanung einschl.ihrer mittelständischen Struktur,
  • Förderung alternativer Energien.

Der Ausschuss entscheidet über die Vergabe von Gewerbegrundstücken (An- und Umsiedlung von Firmen).

Darüber hinaus ist der Ausschuss zuständig für die mit der demografischen Entwicklung zusammenhängenden Angelegenheiten.